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SSV Art. 4 Kurven
Kurvensignale warnen vor Kurven, die wegen ihrer Anlage (z.B. fehlende Überhöhung, starke oder ungleichmässige Krümmung der Fahrbahn) zur Mässigung der Geschwindigkeit zwingen.
Linkskurve
Doppelkurve nach rechts beginnend
Doppelkurve nach links beginnend
Rechtskurve

Schleudergefahr

Vereiste Fahrbahn
SSV Art. 5 Schleudergefahr
Das Signal Schleudergefahr warnt vor übermässig glattem Belag der Fahrbahn, vor Spurrillen oder vor Strassenstrecken, die in besonderem Masse der Vereisung ausgesetzt sind.
Steht das Signal Schleudergefahr zur Warnung vor Glatteis oder Schneeglätte, wird die Zusatztafel „Vereiste Fahrbahn“ beigefügt. Signal und Zusatztafel werden entfernt oder abgedeckt, sobald nicht mehr mit Eisbildung oder Schneeglätte zu rechnen ist.

Unebene Fahrbahn
SSV Art 6 Unebenheiten der Fahrbahn
Das Signal „Unebene Fahrbahn“ warnt vor Unebenheiten (z.B. Aufwölbungen, Senkungen) der Fahrbahn, bei denen das Fahrzeug gefährliche Schläge erleiden oder die Fahrbahnhaftung verlieren könnte.
Das Signal steht auch vor Bahnübergängen, die eine solche Gefahr aufweisen, jedoch nicht vor gekennzeichneten Baustellen.

Engpass


Verengung rechts

Fahrbahnbreite
SSV Art. 7 Verengung der Fahrbahn
Das Signal „Engpass“ zeigt an, dass sich die Fahrbahn beidseitig verengt und das Kreuzen daher erschwert ist. Die Signale „Verengung rechts“ und „Verengung links“ zeigen an, dass sich die Fahrbahn einseitig verengt oder der Fahrbahn gefährliche Vorsprünge aufweist und das Kreuzen daher erschwert ist.
Die Breite der Fahrbahn an ihrer schmalsten Stelle wird nötigenfalls auf beigefügter Zusatztafel „Fahrbahnbreite“ angegeben.
Verengung links

Gefährliches Gefälle

Starke Steigung
SSV Art. 8 Abs. 1 Gefälle und Steigung
Die Signale „Gefährliches Gefälle“ und „Starke Steigung“ warnen vor Strecken mit einer Neigung oder Steigung von mindestens 10 Prozent; auf den Signalen wird die grösste Neigung oder Steigung der Strecke angegeben.

SSV Art. 8 Abs. 2 Rollsplitt
Das Signal Rollsplitt warnt vor losem Splitt auf der Fahrbahn.
Rollsplitt

SSV 8 Abs. 3 Steinschlag
Das Signal „Steinschlag“ warnt vor Steinschlag oder Steinen auf der Fahrbahn. Das Symbol kann entsprechend den örtlichen Verhältnissen seitenverkehrt abgebildet werden.
Steinschlag

Baustelle
SSV Art. 9 Baustelle
Das Signal „Baustelle“ warnt vor Arbeiten auf der Fahrbahn (z.B. Bau- Vermessungs-, Markierungsarbeiten) und den damit verbundenen Hindernissen (z.B. Materialablagerungen, offene Schächte), Unebenheiten und Verengungen der Fahrbahn. Das Signal wird auch aufgestellt, wenn Arbeiten unmittelbar neben der Fahrbahn den Verkehr beeinträchtigt.

SSV Art. 10 Bahnübergänge, Strassenbahn
Die Signale „Schranken“ sowie „Bahnübergang ohne Schranken“ dienen zur Warnung vor Bahnübergängen, die nach Art. 92 und 93 gekennzeichnet sind. Das Signal „Schranken“ warnt auch vor Abschrankungen bei Flugplätzen und dergleichen. Das Signal „Strassenbahn“ warnt vor Schienenfahrzeugen auf Strassen, namentlich vor Kreuzungen mit Schienenfahrzeugen.
Schranken

Bahnübergang ohne Schranken

Strassenbahn
SSV. Art. 92 Vorsignale
Zur Warnung vor gekennzeichneten Bahnübergängen dienen die folgenden Signale. 1- das Signal „Schranken“ vor Bahnübergängen mit Schranken, Halbschranken oder Bedarfsschranken. 2- Das Signal „Bahnübergang ohne Schranken“ vor Bahnübergängen mit Blinksignalen oder Andreaskreuzen. 3- Das Signal „Strassenbahn“ mit beigefügter Distanztafel vor Bahnübergängen, die nach Eisenbahnrecht mit dem Signal 2Strassenbahn“ signalisiert werden.
SSV Art. 93 Abs. 2+4 Signale am Bahnübergang
Geschlossene oder sich schliessende Schranken, Halbschranken oder Bedarfsschranken, roter Licht sowie akustische Signale bedeuten „Halt“. Der Strassenbenützer muss sich selbst vergewissern, dass kein Schienenfahrzeug naht und der Übergang frei ist, wenn: 1- das Signal „Strassenbahn“ angebracht ist. 2- Andreaskreuze nicht mit Blinklichtsignalen oder Lichtsignalen ausgerüstet sind. 3- Das gelbe Licht einer Lichtsignalanlage blinkt
Praxis: Bein queren von Gleisen, sei das ein Bahnübergang oder eine Kreuzung wo auch von einer Strassenbahn befahren wird, ist immer Vorsicht geboten. Schaue in jedem Fall vor dem befahren in beide Richtungen der Gleise. Es kann immer ein Sonderzug vorbei fahren, oder die Schranken, bzw. Lichtsignale funktionieren nicht.
Bei Kreuzungen welche auch von einer Strassenbahn befahren werden, sollte man besonders weit in die jeweiligen Richtungen schauen. Denn solche Bahnübergänge sind nicht zwingend mit Lichtsignalen Signalisiert. Es wäre sehr schade, wenn ich des Vortrittes wegen auf der Kreuzung anhalten muss und dann kommt eine Strassenbahn. Siehe Viktoriaplatz.

Fussgängerstreifen
SSV Art. 11 Fussgängerstreifen
Das Signal „Fussgängerstreifen“ kündigt Fussgängerstreifen an, die aus einer Entfernung von 200 m nicht erkennbar sind. Es darf nur ausserorts und einzig bei Fussgängerstreifen angebracht werden, die dem anerkannten Stand der Verkehrssicherheit entsprechen.

SSV Art. 11 Kinder
Das Signal „Kinder“ zeigt an, dass häufig mit Kindern auf der Fahrbahn zu rechnen ist; es wird im Bereich von Schulhäusern, Spielplätzen und dergleichen aufgestellt.
Kinder

Wildwechsel

Tiere
SSV. Art. 12 Tiere
Das Signal „Wildwechsel“ zeigt an, dass mit Wild auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Die Länge der Gefahrenstrecke wird in der Regel auf beigefügter Zusatztafel „Streckenlänge“ angegeben. Das Signal „Tiere“ warnt vor unbeaufsichtigten Tieren auf der Fahrbahn; das Tiersymbol zeigt die Tierart, um die es sich hauptsächlich handelt. Das Signal steht in Weidegebieten, die von Rechts wegen nicht abgeschrankt sein müssen, ferner bei Alpaufzug oder Alpentladung, solange sich Herden auf der Fahrbahn bewegen. Es wird nötigenfalls auch auf Hauptstrassen mit häufigem Viehbetrieb aufgestellt.

Gegenverkehr
SSV Art. 13. Gegenverkehr
Das Signal „Gegenverkehr“ warnt vor entgegenkommenden Fahrzeugen. Dieses Signal steht: A) auf Autobahnen, wenn ein Fahrstreifen für den Gegenverkehr reserviert ist (z.B. wegen Bauarbeiten oder Unfällen auf der Gegenfahrbahn).
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B) beim Beginn von Autostrassen nach dem Signal „Autostrasse“ (4.03), wenn die Autostrasse auf eine Autobahn folgt.
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C) am Ende von Einbahnstrassen, sobald eine Strecke mit Gegenverkehr folgt.

SSV Art. 14 Abs. 1 Lichtsignale
Das Signal „Lichtsignale“ kündigt eine Lichtsignalanlage an, bei welcher der Fahrzeugführer gegebenenfalls anhalten muss.
Lichtsignale

Andere Gefahren
SSV Art. 15 Andere Gefahren
Das Signal „Andere Gefahren“ warnt vor Gefahren auf der Fahrbahn, für die kein besonderes Signal besteht. Die Art der Gefahr wird nötigenfalls auf beigefügter Zusatztafel oder bei kurzfristiger Signalisation auf Faltsignalen unter dem Symbol innerhalb des roten Randes angegeben.
Das Signal wird nötigenfalls auch vor Anhalteposten der Polizei angebracht, ferner ausserorts zur Ankündigung der polizeilichen Verkehrsregelung.

SSV Art. 14 Abs. 4 Stau
Das Signal „Stau“ warnt vor stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen. Es darf nur dauernd aufgestellt werden, wo häufig mit Stau zu rechnen ist.
Stau

Radfahrer
SSV Art. 11 Radfahrer
Das Signal „Radfahrer“ zeigt an, dass häufig Radfahrer in die Strasse einfahren oder diese überqueren; es darf nur ausserhalb von Verzweigungen aufgestellt werden.
Praxis: Bei Strassen wo viele Radfahrer ausserhalb von regulären Verzweigungen einmünden steht oft dieses Signal. Dies ist sehr oft der Fall wenn eine Gekennzeichnete Radroute die Fahrbahn kreuzt oder mit benutzt. Im Sommer werden diese Routen öfters benützt. Dabei ist darauf zu achten, dass jene Radfahrer sich im Ferienmodus befinden. Die haben Zeit, sind mehr auf die schöne Umgebung fokussiert, fahren zum Teil nebeneinander, usw. Deshalb auch hier die Geschwindigkeit anpassen und dich aufs 3A-Training konzentrieren.