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SSV Art. 36 Abs. 1 Stop

Das Signal „Stop“ verpflichtet den Führer, anzuhalten und den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren.

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OBV 308 Nicht vollständiges Anhalten bei Stop-Signalen (Rollstop). 60.- Strafe.

Stop

SSV Art. 36 Abs.2 Kein Vortritt

Das Signal „Kein Vortritt“ verpflichtet den Führer, den Fahrzeugen auf der Strasse, der er sich nähert, den Vortritt zu gewähren.

Kein Vortritt

Hauptstrasse

Ende der Hauptstrasse

SSV Art. 37 Hauptstrasse

Das Signal „Hauptstrasse“ kennzeichnet Strassen mit Vortritt und zeigt dem Führer an, dass auf den folgenden Verzweigungen der gesetzliche Rechtsvortritt aufgehoben ist. Auf solchen Strassen gelten die besonderen Verkehrsregeln für Hauptstrassen.​

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Das Signal „Ende der Hauptstrasse“ zeigt an, dass der Vortritt aufgehoben ist und bei Verzweigungen wiederum der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.

Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt

SSV Art. 39 Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt

Das Signal „Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt“ zeigt dem Führer auf Nebenstrassen an, dass er bei der nächsten Verzweigung vortrittsberechtigt ist. Folgen sich mehrere Verzweigungen in kurzen Abständen, kann die Länge der Strecke, auf der der Führer vortrittsberechtigt ist, auf beigefügter Zusatztafel „Streckenlänge* angegeben werden. Innerorts kann das Signal „Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt“ fehlen, wo der Führer rechtzeitig erkennen kann, dass den von rechts einmündenden Fahrzeugen der Vortritt entzogen ist, z.B. aufgrund der Signale „Stop“ oder „Kein Vortritt“, der Haltelinie oder der Wartelinie.

SSV Art. 40 Verzweigung mit Rechtsvortritt

Das Signal „Verzweigung mit Rechtsvortritt“ kündigt auf Nebenstrassen eine Verzweigung an, bei der der gesetzliche Rechtsvortritt gilt.

Verzweigung mit Rechtsvortritt

SSV Art. 42 Abs. 1 Dem Gegenverkehr den Vortritt lassen

Das Signal „Dem Gegenverkehr den Vortritt lassen“ verpflichtet den in Richtung des roten Pfeils fahrenden Führer bei der Fahrbahnverengung, dem Gegenverkehr den Vortritt zu lassen.

Dem Gegenverkehr den Vortritt lassen

SSV Art. 42 Abs. 2 Vortritt vor dem Gegenverkehr

Das Signal „Vortritt vor dem Gegenverkehr“ zeigt dem in Richtung des weissen Pfeils fahrenden Führer bei Fahrbahnverengungen an, dass er weiterfahren darf und entgegenkommende mehrspurige Fahrzeuge wartepflichtig sind. Befinden sich diese bereits in der Verengung, muss er warten.

Vortritt vor dem Gegenverkehr

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