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Ortsbeginn auf Hauptstrassen

Ortsende auf Hauptstrassen

Ortsbeginn auf Nebenstrassen

Ortsende auf Nebenstrassen
SSV Art. 50 Ortschaftstafeln
Auf Hauptstrassen stehen Ortschaftstafeln mit weisser Schrift auf blauem Grund („Ortsbeginn auf Hauptstrassen; „Ortsende auf Hauptstrassen“). Auf Nebenstrassen stehen Ortschaftstafeln mit schwarzer Schrift auf weissem Grund („Ortsbeginn auf Nebenstrassen“; „Ortsende auf Nebenstrassen“) Auf Autobahnen und Autostrassen stehen keine Ortschaftstafeln.
Die Vorderseite der Ortschaftstafeln zeigt das Signal „Ortsbeginn auf Hauptstrassen“ oder „Ortsbeginn auf Nebenstrassen“ mit dem Nahmen der Ortschaft, unter dem im Grenzgebiet der Kantone die Kennbuchstaben des entsprechenden Kantons stehen. Die Rückseite der Ortschaftstafel zeigt das Signal „Ortsende auf Hauptstrassen“ oder „Ortsende auf Nebenstrassen“; sie trägt im oberen Feld den Namen der nächsten Ortschaft, im unteren Feld den Namen des nächsten Fernzieles sowie dessen Entfernung. Folgt eine Gabelung, können zwei Fernziele angegeben werden.
Die Signale „Ortsbeginn auf Hauptstrassen“ und „Ortsbeginn auf Nebenstrassen“ werden aufgestellt, wo das locker überbaute Ortsgebiet beginnt; sie dürfen nicht nach dem Signal stehen, das die allgemeine Höchstgeschwindigkeit innerorts anzeigt. Wo sich zwei Ortschaften berühren, zeigt die Ortschaftstafel auf beiden Seiten das Signal „Ortsbeginn auf Hauptstrassen“ oder „Ortsbeginn auf Nebenstrassen“ Zur Angabe von Passhöhen dienen Ortschaftstafeln, auf denen beidseitig der Name des Passes aufgeführt ist. Allenfalls ergänzt mit dem Zusatz „Passhöhe“ und der Höhenangabe.

Wegweiser zu Autobahnen und Autostrassen

Wegweiser für Hauptstrassen

​SSV Art. 51 Wegweiser
Wegweiser mit weisser Schrift auf grünem Grund zeigen den Weg zu Autobahnen oder Autostrassen an („Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrassen“). Wegweiser mit weisser Schrift auf blauem Grund zeigen an, dass das angegebene Ziel vorwiegend auf Hauptstrassen erreicht wird („Wegweiser für Hauptstrassen“). Wegweiser mit schwarzer Schrift auf weissem Grund zeigen an, dass das angegebene Ziel vorwiegend auf Nebenstrassen erreicht wird („Wegweiser für Nebenstrassen“). Mehrere Ortschaften in der gleichen Richtung werden auf demselben Wegweiserarm aufgeführt, doch darf ein Arm höchstens drei Zeilen aufweisen.
Wegweiser für Nebenstrassen

Wegweiser bei Umleitungen ohne Zielangabe


Wegweiser bei Umleitungen
SSV Art. 55 Wegweisung für Umleitungen
Zur Anzeige von Verkehrsumleitungen dienen Vorwegweiser auf denen die gesperrte Strecke und die wichtigsten Ortsangaben auf der Umleitungsstrecke dargestellt werden („Vorwegweiser für Umleitungen“. Auf Umleitungsstrecken werden „Wegweiser bei Umleitungen“ mit orangem Grund verwendet; bei kleineren Umleitungen kann auf die Angabe des Zieles verzichtet werden. Ziele, die über eine Umleitung erreicht werden, können auf allen Tafeln zur Wegweisung in schwarzer Schrift auf orangem Grund angezeigt werden.
Vorwegweiser für Umleitungen

Vorwegweiser auf Hauptstrassen

Vorwegweiser auf Nebenstrassen

Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen

Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen

Vorwegweiser mit Anzeigen von Beschränkungen

Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz
SSV Art. 52 Vorwegweiser
Vorwegweiser mit weisser Schrift auf blauem Grund stehen auf Hauptstrassen und auf Nebenstrassen, die Hauptstrassen verbinden („Vorwegweiser auf Hauptstrassen“). Vorwegweiser mit schwarzer Schrift auf weissem Grund stehen auf wichtigen Nebenstrassen („Vorwegweiser auf Nebenstrassen“) Ziele, die über eine Autobahn oder Autostrasse erreicht werden, stehen in einem grünen Feld, Ziele die vorwiegend über Hauptstrassen erreicht werden, auf blauem Grund oder in einem blauen Feld, Ziele, die vorwiegend über Nebenstrassen erreicht werden, in einem weissen Feld oder auf weissem Grund. Vor der Verzweigung, spätestens aber beim Beginn der Einspurstrecke. Die Richtung der Strasse wird durch Striche dargestellt, die dem Verlauf der Fahrbahnen nach der Verzweigung entsprechen. Vor Kreisverkehrsplätzen kann der „Vorwegweiser bei kreisverkehrsplatz“ verwendet werden. „Vorwegweiser mit Fahrstreifenteilung auf Hauptstrassen“ oder „Vorwegweiser mit Fahrstreifenteilung auf Nebenstrassen“ können beim Beginn einer Einspurstrecke verwendet werden. Für jeden Fahrstreifen wird ein selbstständiger Pfeil aufgeführt. Auf Vorwegweisern können Verkehrsbeschränkungen, die für eine der aufgeführten Strecken gelten (z.B. Beschränkungen der Breite oder des Gewichts), durch die Wiedergabe der zutreffenden Vorschriftssignale angezeigt werden („Vorwegweiser mit Anzeige von Beschränkungen“).

Einspurtafeln über Fahrstreifen auf Nebenstrassen

Einspurtafeln über Fahrstreifen auf Hauptstrassen
SSV Art. 53 Einspurtafeln
Einspurtafeln über der Fahrbahn zeigen auf mehrspurigen Strassen vor Verzweigungen an, welche Fahrstreifen zu einem bestimmten Ziel hinführen („Einspurtafel über Fahrstreifen auf Hauptstrassen“ und „Einspurtafel über Fahrstreifen auf Nebenstrassen“). Der nach unten weisende Pfeil weist auf die Mitte des Fahrstreifens.

Betriebswegweiser
SSV Art. 54 Besondere Wegweiser
Der „Betriebswegweiser“ zeigt in die Richtung von Industrie-, Gewerbe-, und Handelsbetrieben, Ausstellungen und dergleichen. Er weist den Weg zu häufig aufgesuchten Zielen, die abseits von Durchgansstrassen und wichtigen Nebenstrassen liegen und ohne besondere Wegweisung schwer auffindbar sind.